Umzug, Sonntags- oder Nachtarbeit, Vorschriften bei der Kleiderordnung: Strittigen Weisungen des Arbeitgebers mussten Arbeitnehmer bislang folgen, da sonst die Kündigung drohte. Dies könnte sich in Zukunft ändern.

Wenn kein entsprechendes Urteil vorliegt, müssen Arbeitnehmer strittige Anweisungen ihres Chefs nicht befolgen. Dies ist die Auffassung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. Juni 2017 - 10 AZR 330/16 -). Damit rücken die Richter komplett von der bisherigen Rechtsprechung ab, nach der Arbeitnehmer unbillige bzw. umstrittene Weisungen (z. B. die Versetzung an einen anderen Arbeitsort) zunächst zu befolgen haben, bis deren Unwirksamkeit ggf. rechtskräftig durch die Arbeitsgerichte festgestellt wird. Für Arbeitgeber könnte die BAG-Entscheidung deshalb weitreichende Folgen haben. Denn sie müssten in Zukunft die Zulässigkeit ihrer Weisungen nachweisen, ehe sie wirksam werden. Die BAG-Entscheidung ist noch nicht endgültig (siehe "mehr lesen").