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26.05.2017 Bayern
Die beiden Einzelhandelsberufe Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer/Verkäuferin sind endlich umfassend modernisiert worden.
Die Neuerungen treten zum Beginn des Ausbildungsjahres 2017/2018 am 1.8.2017 in Kraft. Betriebe können sich bereits auf die neue Ausbildungsordnung vorbereiten und die betrieblichen Ausbildungspläne überarbeiten: Der HBE hat seine Praxiswissen Kaufleute im Einzelhandel und VerkäuferIn an die neue Ausbildungsverordnung angepasst und alle Änderungen eingefügt. Wichtig: Zum 1.8.2017 laufende Ausbildungsverträge werden unverändert zu Ende geführt. Ein Umschreiben auf die neue Verordnung ist nicht möglich.
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