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12.05.2017 Bayern

Arbeitskampf im Einzelhandel: Das müssen Arbeitgeber wissen

Nach Streiks in anderen Bundesländern hat Verdi auch für Bayern Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt. Das HBE-Praxiswissen „Arbeitskampf“ gibt Betrieben Antworten auf alle praktischen und rechtlichen Fragen eines Arbeitskampfes.

Streik

Wichtig: Arbeitergeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, müssen nach § 320 SGB III bei dessen Ausbruch und Beendigung der Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige erstatten. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Die Anzeige bei Ausbruch des Arbeitskampfes muss Name und Anschrift des Betriebes, Datum des Beginns der Arbeitseinstellung und Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthalten." Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.

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