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12.05.2017 Bayern
Nach Streiks in anderen Bundesländern hat Verdi auch für Bayern Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt. Das HBE-Praxiswissen „Arbeitskampf“ gibt Betrieben Antworten auf alle praktischen und rechtlichen Fragen eines Arbeitskampfes.
Wichtig: Arbeitergeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, müssen nach § 320 SGB III bei dessen Ausbruch und Beendigung der Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige erstatten. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Die Anzeige bei Ausbruch des Arbeitskampfes muss Name und Anschrift des Betriebes, Datum des Beginns der Arbeitseinstellung und Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthalten." Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
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