News
12.05.2017

Arbeitskampf im Einzelhandel: Das müssen Arbeitgeber wissen

Nach Streiks in anderen Bundesländern hat Verdi auch für Bayern Arbeitskampfmaßnahmen angekündigt. Das HBE-Praxiswissen „Arbeitskampf“ gibt Betrieben Antworten auf alle praktischen und rechtlichen Fragen eines Arbeitskampfes.

Streik
Streik

Wichtig: Arbeitergeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, müssen nach § 320 SGB III bei dessen Ausbruch und Beendigung der Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige erstatten. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Die Anzeige bei Ausbruch des Arbeitskampfes muss Name und Anschrift des Betriebes, Datum des Beginns der Arbeitseinstellung und Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthalten." Mehr Informationen dazu finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Wolfgang Puff
Hauptgeschäftsführer
ms
ms
Ralf Jaspert
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?