News
13.01.2017

Achtung: Ab Februar neue Informationspflichten für Händler!

Auf Einzelhändler kommen neue Informationspflichten zu. Diese müssen unbedingt beachtet werden, sonst drohen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

wichtig
wichtig

Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Unternehmen ab dem 1. Februar 2017 Verbraucher darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ausgenommen von dieser Informationspflicht sind nur Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt hatten. Wichtig: Um teure Abmahnungen zu vermeiden, sollten Unternehmen spätestens ab dem 1. Februar 2017 in ihren AGB und/oder auf ihrer Homepage darauf hinweisen, ob sie an einer Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. In diesem Fall müssen sie die Webseite und Adresse der zuständigen Stelle angeben. Weitere Informationen erhalten Sie im HBE-Newsletter „E-Commerce“ und bei den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Andrea Röver
Syndikusrechtsanwältin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?