News
13.01.2017 Bayern
Auf Einzelhändler kommen neue Informationspflichten zu. Diese müssen unbedingt beachtet werden, sonst drohen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Unternehmen ab dem 1. Februar 2017 Verbraucher darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ausgenommen von dieser Informationspflicht sind nur Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt hatten. Wichtig: Um teure Abmahnungen zu vermeiden, sollten Unternehmen spätestens ab dem 1. Februar 2017 in ihren AGB und/oder auf ihrer Homepage darauf hinweisen, ob sie an einer Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. In diesem Fall müssen sie die Webseite und Adresse der zuständigen Stelle angeben. Weitere Informationen erhalten Sie im HBE-Newsletter „E-Commerce“ und bei den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:089 55118-117
Fax:089 55118-118
E-Mail:burchard@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.