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07.10.2016 Bayern
Jedes Jahr werden in Bayern Waren im Wert von rund 340 Millionen Euro gestohlen. Zur Vermeidung von Ladendiebstählen stehen Händlern eine Vielzahl von unterschiedlichen vorbeugenden Maßnahmen zur Verfügung.
Über mögliche Vorbeugungsmaßnahmen und Rechte gegenüber Straftätern informiert ein aktualisiertes HBE-Praxiswissen. Darin werden alle Fragen zum Thema Ladendiebstahl beantwortet (Taschenkontrolle, Hausverbot, Schadensersatz, Fangprämie, usw.). Außerdem werden Methoden und Tricks der Ladendiebe sowie mögliche Präventionsmaßnahmen vorgestellt. Im Anhang sind zudem Musterentwürfe für Strafanzeigen und Hausverbote aufgeführt.
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Mobil:0172 8645704
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