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03.06.2016 Bayern
Die europäische Verordnung über Interbankenentgelte legt fest, dass Kunden ab dem kommenden Donnerstag (9. Juni 2016) bei Kartenzahlungen selbst bestimmen können, mit welcher Zahlungsanwendung sie zahlen (z.B. Electronic cash, Maestro oder V-Pay).
Voraussetzung ist aber, dass der Händler selbst diese Zahlarten akzeptiert. Auch wenn derzeit keine Vor- oder Nachteile für den Kunden sichtbar sind, muss die Verordnung faktisch fristgerecht umgesetzt werden. Hinweis: Das Bezahlen mit Karte und Unterschrift (Elektronische Lastschriftverfahren ELV) ist von der Anwendung ausgenommen, es gilt nicht als Kartenzahlverfahren. Welche Punkte ab nächster Woche zu beachten sind und welche Optionen der Handel hat, finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen "Anwenderauswahl am Zahlungsterminal".
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