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04.05.2016 Bayern
Vor dem Hintergrund der Debatte um die Abschaffung des Bargelds hat sich der HBE klar gegen eine Obergrenze bei der Barzahlung ausgesprochen.
"Eine Beschränkung der Barzahlung ist nicht akzeptabel", so HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner. "Im Kampf gegen Geldwäsche ist eine Bargeldobergrenze von 5.000 Euro nur von geringer Bedeutung. " Die Vorteile der Barzahlung bei höheren Beträgen werden von Handel und Kunden gleichermaßen geschätzt: Die Barzahlung kann unabhängig von technischen Hilfsmitteln jederzeit und an jeder Stelle erfolgen. Es bestehen derzeit kaum geeignete Alternativen zur Barzahlung, die einen ähnlichen Nutzen zeigen. Außerdem unterliegen klassische Kartenzahlungen oftmals einem Limit. Aigner: "Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel besitzt einen positiven Ruf. Es gilt als überall akzeptiert und jederzeit einfach und unkompliziert einsetzbar."
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