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18.12.2015 Bayern
Am 29. Dezember startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Der Einzelhandel muss bei Lagerung und Verkauf strenge Vorgaben einhalten, die von der Gewerbeaufsicht in diesen Tagen bayernweit kontrolliert werden. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen "Feuerwerkskörper 2015" gibt Auskunft über die besonderen Vorschriften und Sicherheitsaspekte beim Verkauf, bei der Lagerung und bei dem Transport von Feuerwerkskörpern. Wichtig: Kleinfeuerwerk darf dieses Jahr nur zwischen Dienstag, 29. Dezember 2015 und Donnerstag, 31. Dezember 2015 verkauft werden.
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