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18.12.2015 Bayern
Zunächst die gute Nachricht: Die Konzessionsabgabe, die Strom- und die Mehrwertsteuer ändern sich zum 1. Januar 2016 nicht. Bei den übrigen Umlagen und Abgaben ergibt sich jedoch leider eine teilweise deutliche Erhöhung. So wird der Strompreis für die meisten Unternehmen im kommenden Jahr um rund 0,6 Cent/kWh erhöht. Besonders teuer wird für viele Betriebe die Änderung bei der KWKG-Umlage. Die hier bislang gültige Staffelung wurde von der Bundesnetzagentur auf Verbrauchsstellen über 1.000.000 kWh. geändert. Das bedeutet, dass alle Kunden, die bisher im Bereich zwischen 100.000 kWh und 1.000.000 lagen, die zukünftig geltende Umlage von 0,445 Cent/kWh und damit deutlich mehr zahlen müssen.
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