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02.10.2015 Bayern
Bei der Anrechnung von Berufsschulzeiten gibt es immer wieder Missverständnisse oder Unsicherheit über die aktuelle Rechtslage. So sind dem HBE Fälle bekannt, in denen Berufsschulen ihren Schülern fälschlicherweise mitteilen, dass sie bei zwei Berufsschultagen im Anschluss nicht mehr im Unternehmen arbeiten dürfen. Richtig ist: Ein Berufsschultag, der länger als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten dauert, wird mit 8 Stunden auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 40 Wochenstunden angerechnet. Diese Regelung muss jedoch nur einmal in der Woche angewandt werden. Für einen weiteren Berufsschultag werden die tatsächliche Unterrichtszeit, die Pausen und die tatsächliche Wegezeit zwischen Berufsschule und Betrieb angerechnet. Genaue Informationen finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen "Anrechnung von Berufsschulzeiten".
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