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26.06.2015 Bayern

Rundfunkbeitrag: Korrekturen bei Berechnung der Mitarbeiterzahlen

Bei dem seit Anfang 2013 geltenden Rundfunkbeitrag gibt es erste Nachbesserungen. So können künftig Betriebe den Beitrag nicht pro Mitarbeiter, sondern nach Vollzeitstellen gestaffelt entrichten. Dies haben die Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche beschlossen. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: "Mit der Änderung ist eine unserer zentralen Forderungen endlich erfüllt worden. Die Umstellung von Kopfzahlen auf Vollzeitäquivalente bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen ist ein Stück mehr Gerechtigkeit." Die bestehende Regelung führt zu einer Diskriminierung von Unternehmen und Branchen, die in erheblichem Maße Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen. Aigner: "Die Berücksichtigung von Vollzeitäquivalenten löst zwar das grundsätzliche Problem des Betriebsstättenansatzes nicht, aber die negativen Wirkungen daraus werden zumindest reduziert." Der neue Rundfunkstaatsvertrag könnte Anfang 2017 in Kraft treten.

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