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19.06.2015 Bayern
Bei der Ausstrahlung von Radio- und Fernsehsendungen im Ladengeschäft werden grundsätzlich auch Gebühren für die Verwertungsgesellschaft VG Media erhoben. Wichtig: Diese müssen Einzelhändler nur zahlen, wenn sie auch von der VG Media vertretene Privatsender ausstrahlen! Allerdings sind in Bayern die meisten lokalen TV- und Radiosender nicht der VG Media angeschlossen, sondern der Verwertungsgesellschaft VFF, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Achten Sie daher bitte bei Ihrer nächsten GEMA-Rechnung unbedingt darauf, ob auch Gebühren für die VG Media berechnet wurden. Falls dies unberechtigt geschieht, sollten Sie Widerspruch einlegen. In dem aktualisierten HBE-Praxiswissen "GEMA und VG Wort" unter "Mitgliederservice" -> "Praxiswissenübersicht" finden Sie dazu ein Musterschreiben.
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