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27.03.2015 Bayern
Seit Einführung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Wie berichtet, gehen dabei leider Zollbeamte bei Kontrollen in Einzelhandelsbetrieben mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vor. Dem HBE sind konkrete Fälle bekannt, in denen der Zoll mit mehreren bewaffneten Beamten in Dienstkleidung in Einzelhandelsgeschäfte gestürmt ist und sehr rabiat kontrolliert hat. Sowohl die Beschäftigten, als auch anwesende Kunden wurden durch dieses brachiale Auftreten des Zolls irritiert und verschreckt. Damit Unternehmer und Beschäftigte im Falle einer Zollkontrolle besonnen und vorbereitet reagieren können, hat der HBE einen speziellen Handlungsleitfaden entwickelt. Darin wird in kompakter Form ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln (z.B. Auskunftsverweigerungsrecht, Kontrollbefugnisse des Zolls usw.) gegeben.
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