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16.01.2015 Bayern
Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland das umstrittene Mindestlohngesetz eingeführt. Wie bereits mehrfach berichtet, hat dieses nicht nur Auswirkungen auf die Höhe des Stundenlohns, sondern sieht eine Reihe weiterer Verpflichtungen der Unternehmen vor. Wie aber können und müssen die neuen gesetzlichen Regelungen im Betrieb umgesetzt werden? Wie geht man mit den Dokumentationspflichten und dem flexiblen Einsatz geringfügig Beschäftigter um? Darüber informiert der HBE unter Beachtung der aktuellen Umsetzungsrichtlinien der Prüfbehörde (Zoll) in allen HBE-Bezirken. Die nächste Veranstaltung findet am 11.2.2015 (10-12 Uhr) in der Hauptgeschäftsstelle in München statt. Über weitere Termine in den anderen HBE-Bezirken werden Sie rechtzeitig informiert. Das Seminar ist für Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
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