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31.10.2014 Bayern
Zum 1. Januar 2015 wird in Deutschland der umstrittene gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Das Gesetz hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, die bislang eine Vergütung unterhalb des Niveaus des gesetzlichen Mindestlohns vorsahen. Denn es betrifft alle Unternehmen in Deutschland, egal ob sie nun tarifgebunden sind oder nicht. Wie aber können und müssen die neuen gesetzlichen Regelungen im Betrieb umgesetzt werden? Antworten darauf finden Sie in der aktualisierten Mindestlohnbroschüre des HDE. Der HBE wird außerdem zur Einführung des Mindestlohns spezielle Seminare für seine Mitgliedsunternehmen anbieten. Falls Sie darüber hinaus Fragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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