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28.03.2014 Bayern
Der HBE lehnt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns grundsätzlich ab. Wenn dieser jedoch - wie von der Bundesregierung geplant - Anfang 2015 in Kraft tritt, sollte die Mindestlohnhöhe nicht 8,50 Euro betragen, sondern zunächst auf einem niedrigeren Niveau angesiedelt werden. Außerdem wären mehr Ausnahmeregelungen unverzichtbar. Dies geht auch aus der Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland (HDE) zu dem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Kritisiert wird darin insbesondere, dass u.a. keine Sonderregeln für geringfügig Beschäftigte, Rentner, Saisonkräfte oder freiwillige Praktika geplant sind. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner hat dies in Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei und das bayerische Arbeitsministerium noch einmal deutlich gemacht: „Durch die Ablehnung dieser unverzichtbaren Ausnahmeregelungen wird gerade der mittelständische Einzelhandel massiv unter Druck gesetzt.“
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