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28.03.2014 Bayern

Arbeitsmedizin: Neue und geänderte Regeln

Das Bundesarbeitsministerium hat im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 24. Februar 2014 neue bzw. geänderte arbeitsmedizinische Regeln (AMR) veröffentlicht. Diese betreffen unter anderem die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen, die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Vorsorgebescheinigungen. Die Regeln konkretisieren die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und können im Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgerufen werden.

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