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20.12.2013 Bayern
Für die Beitragserhebung im Jahr 2014 benötigt die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) wie jedes Jahr Ihre Mithilfe: Seit Anfang Dezember sind die Nachweise zur Beitragsberechnung für 2013 übersandt worden. Aus Anlass des ersten gemeinsamen Gefahrtarifs der BGHW und dem damit verbundenen Wegfall der Sparten, wurde auch das Formular für den Nachweis der Beitragsberechnung für 2013 überarbeitet. Bitte beachten Sie folgendes: Jeder Unternehmer muss den Beitragsnachweis einreichen, auch wenn er kein Personal beschäftigt. Auch Entgelte für Mini-Jobs sind anzugeben. Beachten Sie bitte den Höchstbetrag des nachweispflichtigen Entgelts von 72.000 Euro. Nur bis zu diesem Höchstbetrag pro Versicherten sind Arbeitsentgelte nachzuweisen. Unternehmen, die nach mehr als einer Gefahrklasse veranlagt sind, müssen nur einen Vordruck ausfüllen. Halten Sie möglichst den 25. Januar 2014 als Abgabetermin ein (gesetzlicher Termin: 11. Februar 2014).
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