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13.12.2013 Bayern
Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen erfolgen – entsprechend dem vierjährigen Turnus – vom 1. März bis zum 31. Mai 2014. Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden, unabhängig davon, ob bereits ein neuer Betriebsrat besteht. Die durch die Wahl entstehenden Kosten muss der Arbeitgeber tragen. Hierunter fallen auch die durch die Wahl ausgefallene Arbeitszeit sowie die Kosten einer etwaigen Wahlanfechtung. Behindert der Betriebsinhaber eine Betriebsratswahl vorsätzlich, so begeht er eine Straftat. Antworten auf Fragen zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl finden Arbeitgeber in einem ausführlichen Merkblatt des HDE (siehe Anhang). Darin wird u.a. erläutert, in welchen Betrieben Betriebsräte gewählt werden können, wer wahlberechtigt ist und wer gewählt werden kann. Außerdem werden Fragen zum Wahlverfahren, der Wahlanfechtung und zum besonderen Kündigungsschutz des Wahlvorstands, der Wahlbewerber und der Betriebsratsmitglieder beantwortet.
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