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26.07.2013 Bayern
Bei den Reisekostenerstattungen gibt es ab dem kommenden Jahr einige wichtige Neuerungen. Arbeitgeber sollten sich deshalb rechtzeitig über die anstehenden Änderungen informieren, da ggf. Reisekostenrichtlinien und -abrechnungsverfahren angepasst werden müssen. So wird z.B. die Pendlerpauschale neu und eindeutiger erfasst. Die Formulierung "regelmäßige Arbeitsstätte" wird ab 2014 durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt. Dies hat Bedeutung für die Abziehbarkeit von Reisekosten des Arbeitnehmers und dafür, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten ersetzen kann. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Staffelung der Verpflegungspauschalen, die Lohnversteuerung der Mahlzeitengestellung und die Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeiten. Der HBE hat dazu ein neues Praxiswissen erstellt. Darin finden Sie nicht nur alle steuerlichen Änderungen. Die einzelnen Neuerungen werden außerdem anhand konkreter Praxisbeispiele übersichtlich erläutert.
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