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28.06.2013 Bayern
Nach monatelanger kontroverser Debatte hat der Bayerische Landtag ein neues Landentwicklungsprogramm (LEP) mehrheitlich verabschiedet. Die neuen landesplanerischen Vorschriften für die Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten werden voraussichtlich im September in Kraft treten. Der HBE hatte zuvor wiederholt Nachbesserungen gefordert und die Lockerungen im LEP kritisiert. So wird z. B. die Zahl derjenigen Orte, in denen künftig Einzelhandelsgroßprojekte zulässig sein werden, massiv erhöht. Außerdem werden die neuen Verflechtungsbereiche für den Innenstadtbedarf zu einer massiven Steigerung der Verkaufsflächen führen. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „ Zwar wird am bisherigen System, insbesondere der Höhe der sogenannten Abschöpfungsquoten, grundsätzlich festgehalten. Doch unter dem Strich werden die zahlreichen Ausnahmen und Lockerungen im neuen LEP unsere Innenstädte und Ortskerne weiter unter Druck setzen. Damit wird dem Wildwuchs von Einzelhandelsgroßprojekten auf der Grünen Wiese weiter Vorschub geleistet.“
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