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07.06.2013 Bayern
Auch im Einzelhandel nutzen Unternehmen die Einzugsermächtigung als Zahlungsform. Am 1. Februar 2014 wird die Einzugsermächtigung jedoch durch die europaweite SEPA-Lastschrift ersetzt. Ab diesem Datum dürfen Kreditinstitute nur noch Überweisungen und Lastschriften annehmen, die dem dann europaweit geltenden SEPA-Format entsprechen. Die anstehenden Veränderungen des Zahlungsverkehrs betreffen nahezu alle Unternehmen des Wirtschaftskreislaufes. Die Betriebe müssen daher alle Unternehmensbereiche auf SEPA-Relevanz untersuchen und entsprechende Lösungen implementieren. Um den Betrieben die Einführung von SEPA in ihren Unternehmen zu erleichtern, hat die Deutsche Bundesbank alle Informationen auf der Homepage www.sepadeutschland.de übersichtlich zusammengefasst. Wichtig: Die SEPA-Verordnung räumt die Möglichkeit ein, dass das im deutschen Einzelhandel bewährte und stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) noch bis zum 1. Februar 2016 genutzt werden kann.
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