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19.04.2013 Bayern

Gewerbesteuer: Hinzurechnungen verfassungswidrig?

Laut einem neuen Gutachten ist die Hinzurechnung von Kosten aus Zinsen, Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer verfassungswidrig. Außerdem werde die Eigentumsfreiheit verletzt. Das Gutachten hatte der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit dem Verband der Familienunternehmer (ASU) in Auftrag gegeben. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung. Dass die Gewerbesteuer nicht nur auf Gewinne, sondern auch auf ertragsunabhängige Elemente wie z. B. Miet- und Zinszahlungen fällig wird, ist völlig inakzeptabel.“ Der Handel fordert seit Jahren, die Gewerbesteuer endlich abzuschaffen. Aigner: „Wenn die Gewerbesteuer schon nicht vollkommen abgeschafft wird, dann brauchen wir zumindest eine grundlegende Reform, die für den Mittelstand unter dem Strich weniger Belastung, weniger Aufwand und mehr Transparenz bringt.“ Auch das Finanzgericht Hamburg hält die Vorschriften über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten für verfassungswidrig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen.

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