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01.02.2013 Bayern
Der Widerstand des Handels war erfolgreich: Die schwarz-gelbe Koalition will ihre umstrittenen Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz überarbeiten und hat den heftig kritisierten Gesetzentwurf vorerst zurückgezogen. Insbesondere die Änderungsvorschläge zur verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die künftig generell unzulässig sein sollte, waren auf den massiven Widerstand des Handels gestoßen. Denn durch das geplante vollständige Verbot der Videoüberwachung hätten Arbeitgeber bei Straftaten künftig nur noch unter erschwerten Bedingungen Aufklärungsarbeit leisten können. Sie hätten verstärkt auf das Instrument der Verdachtskündigung zurückgreifen müssen, möglicherweise zum Nachteil zu Unrecht unter Verdacht geratener Arbeitnehmer. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Ich hoffe, die Bundesregierung entsorgt den Gesetzentwurf endgültig im Reißwolf. Die geplanten Regelungen waren total überzogen. Die bisher praktizierte und gesetzlich zulässige Videoüberwachung muss weiterhin möglich bleiben, um das Eigentum des Unternehmens und die Sicherheit der Beschäftigten zu schützen.“ Weitere Infos dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Mitarbeiterkontrolle und ihre Grenzen“.
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