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17.12.2012 Bayern
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2012 - 5 AZR 652/11: Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt nicht für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG wegen Elternzeit geruht hat. Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist nur bis zum Ende der Elternzeit ausgeschlossen. In der vorliegenden Entscheidung hatte sich das BAG mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG entfällt, wenn sich die Frau zu Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 1 MuSchG - noch - in Elternzeit befindet.
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