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17.12.2012 Bayern
Nach der abschließenden Beratung im Bundesrat wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB VII-Änderungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. Anlage). Damit wird nun die Verstetigung des Insolvenzgeldumlagesatzes in Höhe von 0,15%, die der Bundestag am 25. Oktober 2012 beschlossen hatte, ab dem 1. Januar 2013 wirksam. Eine entsprechende Regelung war noch im parlamentarischen Verfahren als Artikel 2 in das 2. SGB VII-Änderungsgesetz integriert worden. Mit dem Gesetz wird weiterhin die Abgrenzung der Zuständigkeit von gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand für öffentliche Unternehmen auf der Grundlage des Konzepts der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) neu geordnet.
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