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05.10.2012 Bayern
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Regeln für die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge geändert. Die Richter haben entschieden, dass Betriebsrenten an die „Rente mit 67“ angepasst werden. Das ist auch der Fall, wenn in der Vereinbarung zur Betriebsrente eine Auszahlung ab 65 festgeschrieben ist (BAG-Urteil vom 15.05.2012, Az. 3 AZR 11/10). Bekanntlich müssen nach 1963 geborene Mitarbeiter bis 67 Jahre arbeiten, bevor sie die gesetzliche Rente beanspruchen können. Unklar war bislang aber stets, was mit den betrieblichen Renten passiert, die einen Anspruch auf Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr vorsehen. HBE-Juristin Dr. Melanie Eykmann: „Das Urteil des BAG bringt nun erfreulicherweise Klarheit zu Gunsten der Arbeitgeber. Denn die Richter haben im Grundsatz entschieden, dass auch die Betriebsrente regelmäßig erst mit dem gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren ausgezahlt werden muss.“
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