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13.07.2012 Bayern

Minijobs: Koalition hebt Grenze auf 450 Euro an

Die Einkommensgrenze, bis zu der eine Beschäftigung als geringfügig gilt und daher von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung befreit ist, wird von 400 auf 450 Euro steigen. Dies geht aus einem internen Zeitplan der Regierungsfraktionen hervor. Danach wird die Bundesregierung die Änderungen für geringfügig Beschäftigte nach der Sommerpause endgültig beschließen, damit diese dann zum 1. Januar 2013 in Kraft treten können. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner begrüßt besonders die damit verbundene rentenrechtliche Absicherung: „Minijobber sind künftig grundsätzlich durch die Aufstockung des pauschalen Rentenversicherungsbeitrags des Arbeitgebers von 15 Prozent um 4,6 Prozent voll in der Rentenversicherung abgesichert. Wer das nicht will, kann darauf auch verzichten.“ Auch die Obergrenze für die Midi-Jobs (400 bis 800 Euro) wird zeitgleich mit den Neuregelungen bei den Mini-Jobs auf 850 Euro erhöht. Aigner: „Minijobs und Midijobs sind ein unverzichtbares Flexibilisierungselement im überregulierten deutschen Arbeitsmarkt. Die meisten Beschäftigungsverhältnisse entstehen heute voll sozialversicherungspflichtig. Deshalb wird es durch die Änderungen auch nicht zu einer Ausweitung bei der Anzahl der Mini- und Midijobs kommen.“

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