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13.04.2012 Bayern
Am 1. Januar 2013 tritt das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Zukünftig ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu leisten, dessen Höhe sich nach der Zahl der Beschäftigten je Betriebsstätte richtet. Eine Betriebsstätte ist dabei jede nicht ausschließlich für private Zwecke genutzte ortsfeste Raumeinheit. Eine Betriebsstätte kann auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit sein, z. B. Shop-in-Shop. Zu den Beschäftigten zählen die sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Nicht berücksichtigt werden Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Leiharbeiter. Zusätzlich ist ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten für jedes gewerblich genutzte Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw, etc). Dabei ist jeweils ein Fahrzeug je Betriebsstätte beitragsfrei. Weitere Informationen dazu finden Sie im neuen HBE-Praxiswissen "Rundfunkbeitrag". Angaben über z. B. besondere Regelungen für Kleinunternehmen etc. erhält man außerdem auf der Homepage www.rundfunkbeitrag.de.
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