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30.03.2012 Bayern
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet hat die Bundesregierung Regelungen eingeführt, die verhindern sollen, dass jemand – ohne es zu merken – im Internet kostenpflichtige Verträge schließt. Wer z. B. im Internet Waren anbietet, muss in Zukunft bestimmte Formulierungen beachten. HBE-Juristin Barbara Riedel: „Damit es zu einer rechtsverbindlichen Bestellung kommt, muss der Bestellbutton gut lesbar mit nichts anderem, als den Wörtern “zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet werden." Für die richtige Button-/ Schaltflächenbezeichnung und die optische Gestaltung ist jeder Shopbetreiber persönlich verantwortlich. Er kann nicht auf die einheitliche Shop-Plattform verweisen, die er eventuell nicht selbst verändern kann. Riedel: „Gerade für kleine und mittelständische Händler sind die mit der Button-Lösung verbundenen Kosten eine Ernst zu nehmende Belastung und könnten zahlreiche kleinere Händler zur Aufgabe ihres Online-Geschäfts zwingen.“ Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen in den kommenden Monaten, voraussichtlich noch vor der Sommerpause, in Kraft treten. Nähere Informationen erhalten Sie von den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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