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30.03.2012 Bayern
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, durch die teilweise auch für Unternehmen wesentliche rentenrechtliche Bestimmungen abgeändert werden sollen. Hierzu gehört u. a. die Einführung einer sog. Kombi-Rente. Anders, als es der Name vermuten lässt, steckt hier hinter keine neue Rentenleistung, sondern lediglich eine grundlegende Veränderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten von Rentnern. Während es heute starre Stufenregelungen gibt und ein unbeschränkter Hinzuverdienst erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze möglich ist, soll die sog. Kombi-Rente Arbeit und vorzeitigen Rentenbezug einfacher kombinieren. Dazu soll neben der Rente ein Hinzuverdienst bis zur Obergrenze des höchsten in den letzten 15 Jahren erzielten Bruttoeinkommens möglich sein. Dies soll nach Vorstellungen der Bundesarbeitsministerin die Anreize erhöhen, bei gleichzeitigem Renteneintritt länger im Erwerbsleben zu bleiben und so einen gleitenden Übergang zu ermöglichen. Die Regelung ist auf den ersten Blick auch sehr einfach, da sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze aus der Differenz zwischen monatlichen Verdienst vor Rentenbeginn und monatlicher Rente ergibt. Hierbei muss jedoch beachtet, dass der jeweilige Hinzuverdienst nachjustiert werden muss, wenn es bspw. durch eine Rentenerhöhung oder durch eine Tariferhöhung auf den Hinzuverdienst zu einem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze kommen würde.
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