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23.03.2012 Bayern
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2011 müssen spätestens bis zum 2. April eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. HBE-Sozialexpertin Dr. Melanie Eykmann: „Wichtig ist dieser Termin vor allem für Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten können.“ Vor einer Beitragszahlung sollte man sich daher individuell beraten lassen. Freiwillige Beiträge können zwischen einem Betrag von monatlich 79,60 Euro und maximal 1.094,50 Euro in beliebiger Höhe entrichtet werden. Den Antrag auf Beitragszahlung und weitere Informationen über eine freiwillige Versicherung für Selbstständige gibt es in allen Beratungsstellen und am kostenlosen Bürgertelefon 0800 100 480 88.
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