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16.12.2011 Bayern

Elektronische Lohnsteuerkarte: Das sollten Arbeitgeber wissen

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) ist wegen technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens, also auch für das Jahr 2012, weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen. HBE-Geschäftsführer Alexander Spickenreuther: "Haben sich gegenüber den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird dann weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den Lohnsteuerabzug vornehmen." Weitere Informationen und wie z. B. Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert werden, erhalten Sie in dem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Elektronische Lohnsteuerkarte“ und in dem Informationsschreiben des Bundesfinanzministeriums.

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