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27.05.2011 Bayern
Mit Blick auf die steigende Zahl von Raubüberfällen auf Einzelhandelsgeschäfte warnt der HBE vor einem Aus für die Videoüberwachung. Die offene, aber auch die verdeckte Videoüberwachung müssen zur Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern weiterhin möglich sein. Laut Kriminalpolizei ist in Deutschland die Zahl der Raubüberfälle auf Einzelhandelsgeschäfte auf rund 3.700 Fälle im vergangenen Jahr angestiegen. Die Videoüberwachung hilft, Straftaten wie Raubüberfällen und Diebstählen vorzubeugen und aufzuklären und wird als Präventionsmaßnahme von der Kriminalpolizei empfohlen. Wichtig ist dabei jedoch, dass die engen rechtlichen Grenzen eingehalten werden. Wichtige Informationen dazu finden Sie im aktualisierten HBE-Praxiswissen „Mitarbeiterkontrolle und ihre Grenzen“
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