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21.04.2011 Bayern
Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2011 ("Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2011") beschlossen. Danach werden die aktuellen Rentenwerte zum 1. Juli 2011 in West- und Ostdeutschland um jeweils 0,99 % angehoben: In den alten Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert von 27,20 € auf 27,47 €, in den neuen Bundesländern erhöht sich der aktuelle Rentenwert (Ost) von 24,13 € auf 24,37 €. Der aktuelle Rentenwert entspricht dem Monatsbetrag einer Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung, den der Durchschnittsverdiener durch seine Beitragsleistung in einem Jahr erwirbt. Durch Multiplikation des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltpunkten ergibt sich der individuelle monatliche Rentenanspruch. Beginnend mit der Rentenanpassung 2011 müssen die seit 2005 aufgrund von Schutzklauseln unterbliebenen Rentendämpfungen sukzessive nachgeholt werden. Ohne diesen Ausgleichsfaktor hätte die formelgemäße Rentenanpassung in Westdeutschland + 1,99 % und in Ostdeutschland + 1,41 % betragen. Der Ausgleichsbedarf sinkt zum 1. Juli 2011 von 3,81 % auf 2,85 % in den alten und von 1,83 % auf 1,43 % in den neuen Bundesländern.
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