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25.03.2011 Bayern
Mit reichlicher Verspätung ist nun beim Prozessbevollmächtigten der Einzelhandels-Arbeitgeber im Flashmob-Verfahren – Prof. Dr. Thüsing – eine Stellungnahme von ver.di eingegangen, die diese bereits am 28.06.2010 an das Bundesverfassungsgericht übersandt hatte. Aufgefallen war der Umstand, dass dem Verfassungsbeschwerdeführer, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg, diese Stellungnahme noch nicht zugegangen worden war, als in einem späteren Schriftsatz – der vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls verspätet, aber korrekt zugestellt worden war – auf diesen „verschollenen“ Schriftsatz eingegangen worden war. Es bleibt im Dunkeln, wie ein solcher Vorfall in einem derart wichtigen Verfahren passieren kann. In dem Schriftsatz werden von ver.di die Begleitumstände des Flashmob-Verfahrens weitgehend heruntergespielt und der Eindruck erweckt, es handele sich hierbei um eine ganz normale Arbeitskampfmaßnahme, bei der alles im geordneten Rahmen verlaufe. Die Arbeitgeberseite hat nun Gelegenheit, diesen Schriftsatz noch einmal zu erwidern. Es ist dann zu erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht alsbald in kleiner Runde mit der Frage befasst, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird.
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