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25.03.2011 Bayern
Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf für eine Familienpflegezeit ab 2012 in dieser Woche gebilligt. Das Modell sieht vor, dass Beschäftigte zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dabei wird es einen Lohnausgleich geben: Wer z. B. nur noch 50 Prozent arbeitet, soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit verrechnet: Die Betroffenen arbeiten dann wieder 100 Prozent, bekommen allerdings weiterhin - bis das Zeitkonto ausgeglichen ist - nur drei Viertel des Gehalts. Ein Rechtsanspruch auf die vorübergehende Teilzeitarbeit ist bislang nicht vorgesehen. HBE-Expertin Dr. Melanie Eykmann: "Unbestreitbar ist gerade in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels Familienfreundlichkeit ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Der vorgelegte Gesetzentwurf greift jedoch massiv in die Personalplanung der Unternehmen ein und belastet besonders kleine und mittlere Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie und weiteren Kosten."
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