Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis 20 Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Dies regeln die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet deshalb in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Kosten fallen dabei keine an!
Termin: 22.10.2024, 09:00 - 17:00 Uhr
· Ort: München
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Termin: | 22.10.2024 09:00 - 17:00 Uhr |
Ort: | Haus des Handels Brienner Straße 45 80333 München |
Ansprechpartner: | Madeleine Riedl Tel.: 089 55118-119 Fax: 089 55118-179 riedl@hv-bayern.de |
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