Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5 Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 EUR). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus. Der HBE bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter Unfallhilfe in einem Ersthelferkurs die vorgeschriebene Ausbildung an. Dieser Kurs zählt sowohl als Anfänger- als auch als Auffrischungskurs. Kosten fallen dabei für unsere Mitgliedsunternehmen nicht an!
Termin: 19.09.2018, 09:00 - 17:00 Uhr
· Ort: München
Termin: | 19.09.2018 09:00 - 17:00 Uhr |
Ort: | Haus des Handels, Brienner Str. 45, 80333 München |
Ansprechpartner: | Gertraud Kühnel Tel.: 089 55118-101 Fax: 089 55118-163 kuehnel@hv-bayern.de |
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