Der HBE vertritt nicht nur die Interessen des Einzelhandels in Bayern gegenüber Politik und Öffentlichkeit, sondern er unterstützt seine Mitglieder auch mit zahlreichen Dienstleistungen. So stehen zu allen einzelhandelsrelevanten Fragen umfangreiche Praxiswissen zur Verfügung.
Diese Informationsblätter können Mitgliedsunternehmen kostenlos downloaden. Darin finden sich Checklisten, Musterverträge sowie wichtige Formblätter oder Hinweise. Ob Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Ausbildung oder Online-Handel: Alle wichtigen Themen haben wir in unseren HBE-Praxiswissen ausführlich aufgearbeitet. Hinzu kommen zahlreiche einzelhandelsrelevanten Spezialthemen wie z.B. Ladendiebstahl, GEMA oder Kundenansprache. Selbstverständlich werden unsere Praxiswissen laufend inhaltlich aktualisiert.
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Jeder Arbeitnehmer - auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen - hat einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Auch eine kurze Beschäftigungszeit, sogar von nur wenigen Tagen, befreit nicht von der Verpflichtung, ein Zeugnis zu erteilen.
Nach § 16 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildende dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist oder nicht. Das Zeugnis ist auch dann auszustellen, wenn der Auszubildende im Anschluss an die Berufsausbildung in ein Dauerarbeitsverhältnis vom gleichen Arbeitgeber übernommen wird.
Schwangerschaft und Elternzeit im Arbeitsverhältnis werfen eine Vielzahl von Fragen auf, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden sollen. Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselterngeld und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind bei allen Arbeitsverhältnissen zu beachten, auch bei Geringfügig Beschäftigten, bei Aushilfen, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden.
Gerade der Facheinzelhandel ist auf gut ausgebildetes Personal angewiesen: Mitarbeiter, die kompetent und freundlich die Kunden beraten, sind entscheidend für die Kundenbindung. Solche Fachkräfte sind nur schwer am Arbeitsmarkt zu bekommen, so dass eine Alternative darin besteht, selbst auszubilden und damit den Nachwuchs zu sichern.
Das vorliegende Praxiswissen gibt einen Überblick über die bei einer Kündigung zu beachtenden Vorschriften. In Einzelfällen ist dringend anzuraten, sich mit dem zuständigen Bezirk des HBE in Verbindung zu setzen.
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das parallel geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BSDG n. F.) in Kraft, in dem der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der DS-GVO, soweit zulässig, konkretisiert hat. In diesem Praxiswissen informieren wir Sie detailliert über die Möglichkeit bzw. Pflicht der Benennung eines Datenschutzbeauftraten sowie dessen Stellung im Unternehmen.
Kaum ein Phänomen beschäftigt die betriebliche Praxis so sehr wie das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und ihre Auswirkungen in der Praxis. Vielfach bestehen hier erhebliche Unkenntnisse über die Rechte der Arbeitgeber und die Pflichten der Arbeitnehmer. In der Praxis dürfte besonders zu berücksichtigen sein, dass einem erhöhten Krankenstand oftmals nicht ausschließlich mit rechtlichen Maßnahmen beigekommen werden kann.
Im Bereich Einzelhandel stehen Ihnen unterschiedlichste Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nachdem in welchem Bereich Sie sich weiterbilden möchten, können Sie zwischen den nachfolgend genannten Berufsbildern je nach Ihrer vorhandenen Qualifizierung wählen.
Nach den §§ 20 – 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer nicht über diese Eignung verfügt, darf nur dann Auszubildende einstellen, wenn er ausdrücklich einen besonderen Ausbilder bestellt, der die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Darüber hinaus muss auch die Ausbildungsstätte geeignet sein.
Außer durch Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis auch im gegenseitigen Einvernehmen durch Abschluss eines "Aufhebungsvertrages" beendet werden. Dabei sind allerdings einige Grundsätze zu beachten.
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