Der HBE vertritt nicht nur die Interessen des Einzelhandels in Bayern gegenüber Politik und Öffentlichkeit, sondern er unterstützt seine Mitglieder auch mit zahlreichen Dienstleistungen. So stehen zu allen einzelhandelsrelevanten Fragen umfangreiche Praxiswissen zur Verfügung.
Diese Informationsblätter können Mitgliedsunternehmen kostenlos downloaden. Darin finden sich Checklisten, Musterverträge sowie wichtige Formblätter oder Hinweise. Ob Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Ausbildung oder Online-Handel: Alle wichtigen Themen haben wir in unseren HBE-Praxiswissen ausführlich aufgearbeitet. Hinzu kommen zahlreiche einzelhandelsrelevanten Spezialthemen wie z.B. Ladendiebstahl, GEMA oder Kundenansprache. Selbstverständlich werden unsere Praxiswissen laufend inhaltlich aktualisiert.
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Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt der Manteltarifvertrag vom 5. August 2008. Grundsätzlich wird eine tarifliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden zu Grunde gelegt. Weiterhin ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei minderjährigen Auszubildenden zu beachten.
Die Praxis vieler Betriebe im Einzelhandel, ihre Beschäftigten am 24. und 31. Dezember nur halbtags zu beschäftigen und die Arbeit am Faschingsdienstag ganz oder teilweise ausfallen zu lassen, führt immer wieder zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich Ladenschluss, Bezahlung und Urlaub. Diese und andere Rechtsfragen sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
Ab dem 01.01.2022 ist die neue EU-Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU)2019/771) anwendbar, die die bisher geltende EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ablöst. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie weitgehend „eins zu eins“ in deutsches Recht umgesetzt und insbesondere auf Verlängerung der Gewährleistungsfrist verzichtet.
Für Kaufverträge, die ab 01.01.2022 abgeschlossen wurden, treten aufgrund der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie der EU in das deutsche Recht umfassende Änderungen ein. Für Kaufverträge, die bis 31.12.2021 abgeschlossen wurden, ist das hier dargestellte Gewährleistungsrecht weiter anwendbar.
Der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern regelt (nur) die wöchentliche Dauer der Arbeitszeit. Hinsichtlich der Lage (=Verteilung) der Arbeitszeit auf die einzelnen Kalendertage sehen die gesetzlichen Bestimmungen für den Regelfall den Zeitraum von Montag bis Samstag vor.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden.
Fällt ein Feiertag in die Arbeitswoche, so ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen. Von besonderem Interesse ist auch, welche Auswirkungen die Umwandlung des ursprünglichen gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag in einen sogenannten lediglich geschützten Feiertag Buß- und Bettag auf das Arbeitsverhältnis hat.
Es gibt vielfältige Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. Für den Arbeitgeber ist es wichtig, zu wissen, ob der Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat, nicht am Arbeitsplatz zu sein bzw. ob der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters schuldet.
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden, unabhängig davon, ob bereits ein neuer Betriebsrat besteht.
Die in diesem Praxiswissen zusammengestellten Hinweise sollen einen Überblick über praktische und rechtliche Fragen des Arbeitskampfes geben. Jeder Betrieb muss bereits vor der Zuspitzung der Verhandlungssituation wissen, mit welchen personellen, rechtlichen und technischen Schwierigkeiten er zu rechnen hat und wie er diese überwinden kann.
Das BattG setzt die europäische Batterierichtlinie um. Es regelt Registrierungspflichten der Hersteller und setzt weiterhin eine Rücknahmepflicht von Altbatterien derjenigen Vertreiber voraus, die Neubatterien im Sortiment führen.
n der Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Beschäftigungsformen, die vom klassischen Arbeiter- und Angestelltenverhältnis abweichen, insbesondere im Zusammenhang mit Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Qualifikationsmaßnahmen.
Das „Gesetz über die Pflegezeit“ (PflegeZG), welches am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, soll Beschäftigten ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern.
Kaum ein Phänomen beschäftigt die betriebliche Praxis so sehr wie das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und ihre Auswirkungen in der Praxis. Vielfach bestehen hier erhebliche Unkenntnisse über die Rechte der Arbeitgeber und die Pflichten der Arbeitnehmer. In der Praxis dürfte besonders zu berücksichtigen sein, dass einem erhöhten Krankenstand oftmals nicht ausschließlich mit rechtlichen Maßnahmen beigekommen werden kann.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 (C‑55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten der EU gemäß der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) die Arbeitgeber verpflichten müssen, „ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.
Vom 20. November bis zum 18. Dezember 2022 findet die Fußballweltmeisterschaft in Katar statt. Die WM 2022 ist eine Veranstaltung der FIFA (Fédération Internationale de Football Association). Wenn Einzelhändler ihre Produkte im Kontext der Weltmeisterschaft vermarkten möchten, gibt es insbesondere die Schutzrechte der FIFA zu beachten, denn die Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte liegen ausschließlich in den Händen der FIFA.
Seit Januar 2015 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird regelmäßig im 2-Jahres-Rhyhtmus von der Mindestlohnkommission festgesetzt und soll sich an der allgemeinen Tarifentwicklung orientieren. Die Beschlüsse der Mindestlohnkommission bedürfen zu ihrer allgemeinen Verbindlichkeit allerdings der Umsetzung durch Rechtsverordnung durch die Bundesregierung.
Der Bundestag hat am 23.06.2022 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der europäischen Union beschlossen. Die sogenannte „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“ verfolgt das Ziel, Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird. Wesentliche Änderungen dieses neuen Gesetzes sind zusätzliche Dokumentationspflichten bzw. Regelungen in den bestehenden Musterverträgen aufgrund der Neufassung des Nachweisgesetzes.
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am 23.03.2022 die sog. Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Beginnend ab dem 01.09.2022 soll diese einmalig allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen gezahlt werden.
Der neue Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce wird schwerpunktmäßig im Handel (Einzel- wie auch Großhandel) ausgebildet werden. Hierzu zählen sowohl die reinen Online-Händler als auch die Multichannel-Händler.Zwingend notwendige Voraussetzung für Handelsunternehmen: Waren müssen bereits online angeboten werden! Dies kann im eigenen Online-Shop, auf Online-Plattformen oder über Online-Marktplätze erfolgen.
Im Bereich Einzelhandel stehen Ihnen unterschiedlichste Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nachdem in welchem Bereich Sie sich weiterbilden möchten, können Sie zwischen den nachfolgend genannten Berufsbildern je nach Ihrer vorhandenen Qualifizierung wählen.
Der Handelsverband Bayern (HBE) zeichnet seit 2010 Unternehmen mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ aus. Das Zertifikat wird an Geschäfte verliehen, bei denen der Einkauf für Menschen aller Altersgruppen, für Familien und Singles sowie für Menschen mit Handicap komfortabel, angenehm und barrierearm ist. Denn Generationenfreundlichkeit sollte ein Markenzeichen unserer Gesellschaft, aber ausdrücklich auch unserer Wirtschaft werden.
Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 war vielfach umstritten, ob die durch die behördliche Schließungsanordnung entfallende Nutzungsmöglichkeit der Geschäftsräume einen Mangel des Mietobjekts begründet, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.
Der Wettbewerb zwischen den gewachsenen Innenstädten, den Stadtteilzentren, dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese und dem virtuellen Standort Internet wächst und verschärft sich zunehmend. Gerade in unserer hochmobilen Gesellschaft, in der es für den größten Teil der Bevölkerung möglich ist, viele verschiedene Orte zum Einkaufen, Kultur und Freizeit zu erreichen, muss der gemeinsame Standort Innenstadt gestärkt und deutlicher in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden. Aktive Werbegemeinschaften können hierzu beitragen.
Ziel der Landesentwicklung in Bayern ist die optimale Koordinierung der vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum und Vermeidung möglicher Nutzungskonflikte. Das klassische Instrument stellt das Landesentwicklungsprogramm (LEP) dar, das die Bayerische Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschließt. Das aktuelle LEP ist am 1. März 2018 in Kraft getreten. Die Überarbeitung des Einzelhandelsziels wurde notwendig, da im laufenden Fortschreibungsverfahren zwei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ansiedlung von Nahversorgungsbetrieben und zur Definition des Agglomerationsbegriffs ergingen.
Ab dem 01.01.2022 ist die neue EU-Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU)2019/771) anwendbar, die die bisher geltende EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ablöst. Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie weitgehend „eins zu eins“ in deutsches Recht umgesetzt und insbesondere auf Verlängerung der Gewährleistungsfrist verzichtet. Durch die neuen Regelungen ändern sich gleichwohl viele Vorschriften im Gewährleistungsrecht für den Verbrauchsgüterkauf, die ab dem 01.01.2022 unbedingt beachtet werden sollten.
Der (auch kurzfristige) Ausfall von Arbeitnehmern, saisonale oder betriebliche Umsatzschwankungen, es gibt viele Gründe, darüber nachzudenken, mit Arbeitnehmern einen (lediglich) befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Ob dies zulässig ist und in welchen Grenzen, darüber soll Sie dieses HBE-Praxiswissen informieren.
Müssen Händler Masken für Kunden bereitstellen? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Kunde ohne Maske das Geschäft betritt? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserem Praxiswissen.
Der Bayerische Ministerrat hat am 31. August 2021 grundlegende Änderungen beschlossen, die in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Bay. IfSMV) festgelegt wurden. Für den Handel entfällt danach die Zugangsbeschränkung in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. Das System der Verordnung wird von einem inzidenzwerten basierten System grundsätzlich auf ein Ampelsystem (Krankenhaus- bzw. Corona-Ampel) umgestellt.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene und der Einführung einer bundesweit einheitlichen „Corona-Notbremse“ wurde eine Anpassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erforderlich. Im Folgenden werden die seit 24. April 2021 geltenden Regelungen dargestellt.
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