Neues Jahr, neue Pflichten: Mit dem Jahreswechsel treten wieder wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft, die auch im Einzelhandel rechtssichere Anpassungen erfordern. Wer die neuen Regelungen frühzeitig prüft und umsetzt, sichert sich einen reibungslosen Start ins neue Jahr.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro. Durch die Einkommensteuerreform wird zum Jahreswechsel der einheitliche Pauschsteuersatz bei Minijobs von 2 auf 5 Prozent erhöht. Im Zuge der geplanten Pflegereform soll für Minijobs außerdem ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung eingeführt werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zum 1. Januar 2027 erneut angepasst. Arbeitgeber müssen spätestens ab dem Jahreswechsel zwingend sämtliche relevanten Entgeltunterlagen elektronisch führen und aufbewahren. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht nur regulär angepasst, sondern zusätzlich einmalig angehoben.





