Mit Blick auf die aktuellen Pläne und den Entwurf für das Kraftstoffmaßnahmenpaket der Bundesregierung warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Schnellschüssen bei Änderungen im Kartellrecht, die weitreichende Auswirkungen auf alle Unternehmen und ihre Lieferbeziehungen hätten.

„Die Krise am Kraftstoffmarkt darf kein Anlass sein, um ohnehin bereits fehlgesteuerte Regelungen des Kartellrechts weiter zu verschlimmbessern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch eine Formulierungshilfe eines Kraftstoffmaßnahmenpakets beschlossen, die heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird und im Schnellverfahren noch vor Ostern in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auf die Preisentwicklung bei Kraftstoffen reagieren.
Überraschenderweise enthält der Gesetzentwurf allerdings nicht nur branchenspezifische Regelungen für den Kraftstoffmarkt, sondern auch Änderungen des Kartellrechts, welche die gesamte Wirtschaft unabhängig von Unternehmensgröße, Marktstruktur oder Branchen auch bei rechtskonformem Verhalten betreffen können. „Vorgesehen sind im Detail vereinfachte Befugnisse des Bundeskartellamts, sehr weitgehend in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit einzugreifen und beispielsweise branchenunabhängig Vorgaben für die Vertragsgestaltung in den Lieferbeziehungen zu machen,“ so Genth weiter. Die entsprechende aktuell geltende Regelung war bereits bei Inkrafttreten 2023 äußerst umstritten und begegnet ordnungspolitischen Bedenken, da sie dem Bundeskartellamt die Möglichkeit einräumt, ohne Rechtsverstoß gestaltend in die Marktprozesse einzugreifen. Genth: „Der Gesetzgeber hat daher damals aus guten Gründen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten vorgesehen und außerdem sichergestellt, dass nur Unternehmen von den Maßnahmen betroffen sein können, die einen wesentlichen Beitrag zu einer Störung des Marktes geleistet haben.“
Das neue Regelungsvorhaben aber verschlimmert die ohnehin für die Unternehmen bedenkliche Rechtslage weiter: „Die extra geschaffenen Schutzmechanismen für rechtskonform tätige Unternehmen sollen nun geschliffen werden“, so Genth. Dies sei besonders bedenklich, weil mit den vorgesehenen Eingriffen die unternehmerische Freiheit so weit eingeschränkt werde, dass renommierte Rechtswissenschaftler die Vereinbarkeit dieser Möglichkeiten mit dem Verfassungsrecht in Frage stellten.
„Der Gesetzgeber sollte sich in dem laufenden Schnellverfahren auf die spezifischen Regeln für den Kraftstoffmarkt beschränken und auf Schnellschüsse verzichten, die im Ergebnis zu schweren Schäden für die gesamte Wettbewerbsordnung führen können,“ appelliert Genth an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
