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11.04.2025

Online-Plattform Temu: HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt ein

Chinesische Online-Plattformen wie Temu oder Shein verschaffen sich durch die Missachtung von EU-Gesetzen und Vorschriften Wettbewerbsvorteile. Deshalb hat der HDE jetzt gegen Temu Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.

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Die kartellrechtlichen Vorwürfe des HDE beziehen sich zum einen auf die Preissetzungshoheit: So entscheidet Temu z. B. selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise. Außerdem wird die Preisangabenverordnung nicht beachtet und gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts verstoßen. Viele Waren, die Temu anbietet, entsprechen zudem nicht den Produktsicherheitsvorschriften. Wer hierzulande Waren verkaufe, so der HDE, müsse sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Deshalb gehe man jetzt gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor.

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Bernd Ohlmann
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