Die Uhr tickt: Jeder Händler, der KI in seinem Unternehmen einsetzt, muss seine Mitarbeiter bis spätestens 2. Februar 2025 im Umgang mit künstlicher Intelligenz schulen. Dies sieht die KI-Verordnung der EU vor.

Laut Artikel 4 der KI-VO müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI Kompetenz verfügen.“ Die Pflicht zur Mitarbeiterschulung (z. B. Workshops oder E-Learning-Kurse) betrifft dabei alle Personen, die KI-Systeme im Unternehmen nutzen. Die Arbeitnehmer müssen wissen, was bei der Nutzung von KI zu beachten ist. Damit es zu keinen rechtlichen Verstößen kommt, empfiehlt es sich außerdem, alle unternehmensinternen Regelungen zur KI-Nutzung zusammenzufassen („Verhaltenskodex“). Weitere Informationen zur KI-Schulungspflicht finden Sie hier.