Jeder Einzelhandelsbetrieb muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht als Anerkennung zum Ersthelfer nicht aus.

Der HBE bietet auch in diesem Jahr wieder die vorgeschriebene Ersthelfer-Ausbildung an. Kosten fallen dabei für Mitgliedsunternehmen nicht an! Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle an. Alternativ können Sie gerne auch unsere Online-Anmeldung nutzen (Termine: 16. Mai 2017 oder 17. Juli 2017 in München sowie 24. April oder 7. November in Augsburg). Der HBE-Kurs ist für Anfänger und zur Auffrischung (alle zwei Jahre vorgeschrieben!) geeignet.