News
22.11.2019 Bayern
In gut vier Wochen ist Weihnachten und danach folgen mit Neujahr und Heilige Drei Könige gleich zwei weitere Feiertage. Für Arbeitgeber gilt es, bei gesetzlichen Feiertagen aus arbeitsrechtlicher Sicht einige wichtige Dinge zu beachten.
Viele Betriebe im Einzelhandel beschäftigen ihre Mitarbeiter am 24. und 31. Dezember nur halbtags. Diese Praxis führt immer wieder zu Rechtsunsicherheiten hinsichtlich Bezahlung und Urlaub. Alle arbeitsrechtlichen und tariflichen Fragen (z. B. Entbindung von der Arbeitspflicht, Entgeltzahlung, Zuschläge) werden in den beiden HBE-Praxiswissen „Feiertag“ und „Weihnachten/Silvester - Arbeitszeit“ beantwortet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
Fax:0911 24433-55
E-Mail:schoeffel@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.