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08.11.2019 Bayern
Mit den Gehaltszahlungen für den Monat November wird in vielen Betrieben ein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es jedoch nicht.
In den Tarifverträgen im Einzelhandel ist die (mit der Novembervergütung fällige) Sonderzahlung vereinbart, die umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Die tarifliche Sonderzuwendung beträgt 62,5 Prozent des individuellen Tarifgehalts, das einem Mitarbeiter im Monat November zusteht. Ohne Tarifbindung kann ein Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung geschuldet sein. Ein solcher Rechtsanspruch besteht dann, wenn das Weihnachtsgeld mindestens dreimal vorbehaltlos bezahlt worden ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Juristen und im HBE-Praxiswissen „Weihnachtsgeld A-Z“.
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