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07.03.2019 Bayern
Seit Anfang des Jahres ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Händler müssen sich registrieren, Mengenmeldungen abgeben sowie ihre Verpackungen am Dualen System beteiligen. Erste Abmahnungen hat es mittlerweile auch in Bayern gegeben.
Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiterbestehen und wurden ergänzt. Wie bisher, müssen Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen (Hersteller, Importeure, (Online)-Händler etc.) für die Entsorgung dieser Verpackungen Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Neben den Zahlungen müssen sich die betreffenden Unternehmen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtend registrieren. Bei einem Verstoß gegen das VerpackG kann ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro erhoben werden.
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