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03.08.2018 Bayern
Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Wer ist davon betroffen und was müssen Händler unbedingt beachten? Antworten geben zwei neue praktische Leitfäden.
Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben bestehen bzw. werden ergänzt. Wie bisher, müssen Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an ein Duales System abführen. Außerdem müssen sie sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ verpflichtend registrieren. Dies ist bereits ab Ende August 2018 möglich. Um Unternehmen zu unterstützen, wurde jetzt ein Leitfaden für Händler sowie Handlungsempfehlungen für Hersteller veröffentlicht.
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